Arbeitsrecht

Wir beraten Sie unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

Gestaltung von Arbeitsverträgen
Insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen besteht auf der einen Seite ein erhebliches Gestaltungspotential. Auf der anderen Seite kann eine nicht rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen zu einem späteren Zeitpunkt zu erheblichen Rechts- und Kostenrisiken führen. Dieses kann so weit reichen, dass die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet werden kann.

Im Rahmen des Arbeitsvertrags sollten verschiedene Aspekte für beide Seiten rechtssicher festgelegt werden:

  • Entgelt und Eingruppierung
  • Probezeit
  • Arbeitsort und Arbeitszeit
  • Ableistung und Bezahlung von Überstunden
  • Gewährung von Urlaub
  • Nachweispflichten bei Krankheit
  • Versetzung
  • Wettbewerbsverbote

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen sich oftmals Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung, offenem Urlaub, Abfindungsansprüchen, dem Arbeitszeugnis oder einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, so heißt es schnell zu reagieren, da gemäß § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht zu erheben ist.

Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, um spätere Nachteile, wie z.B. eine durch die Agentur für Arbeit verhängte Sperrzeit gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III zu vermeiden.

Daneben beraten wir Sie auch bei Fragen zu Altersteilzeit, Tarifstreitigkeiten, Mobbing und der diskriminierungsfreien Behandlung aller Beschäftigen.

Sollten Sie Fragen oder Probleme im Arbeitsrecht haben, so kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit gern zur Verfügung.